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   LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13 E   

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LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13 E (https://dejure.org/2016,31658)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.03.2016 - 7 Sa 509/13 E (https://dejure.org/2016,31658)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. März 2016 - 7 Sa 509/13 E (https://dejure.org/2016,31658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anl 1a VergGr Vb BAT-O, Anl 1a VergGr IVb BAT-O, Anl 1a VergGr VIb BAT-O, TVöD-S, § 22 BAT-O
    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne der Vergütungsgruppen Vb bzw. IVb der Anlage 1 a zum BAT-O Sparkassendienstvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Sparkassenangestellten als Kundenberater; Unbegründete Feststellungsklage bei unzureichenden Darlegungen zu den Zeitanteilen der jeweils durchgeführten Beratungsleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne der Vergütungsgruppen Vb bzw. IVb der Anlage 1 a zum BAT-O Sparkassendienstvertrag

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Sparkassenangestellten als Kundenberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bildet in diesen Fällen die gesamte Tätigkeit des Angestellten einen Arbeitsvorgang im tariflichen Sinne (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 20) .

    Unerheblich ist, in welcher Sparte die Kundenberatung erfolgt (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 21) .

    Dies sind - wie bereits ausgeführt - solche Tätigkeiten, die aufgrund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten, bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheit nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 22) .

    Wenn nämlich allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 31; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 17) .

    Das trifft auch für den Begriff des Kundenberaters im Sinne des Eingruppierungsmerkmales der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 TV Sparkassen zu (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 34) .

    bb) Bei dem Begriff des Kundenberaters handelt es sich aber um eine im Geschäftsbereich der Sparkassen gebräuchliche Tätigkeits- und Funktionsbeschreibung, die aus sich heraus ausgelegt werden kann (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 34; BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35) .

    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Tarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankengeschäfte erstrecken, typische Bereiche sind die Kredit- und Anlageberatung (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35; vgl. auch: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 35 f.) .

    (2.2) Dem entspricht es auch, dass entsprechende Kundenberaterlehrgänge bzw. Ausbildungen zum Sparkassenfachwirt als Qualifizierungsmaßnahme - unabhängig von dem Erwerb eines besonderen Abschlusses oder der erfolgreichen Ablegung einer zweiten Prüfung (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 42) - erforderlich sind.

    (2.3) Davon geht ebenfalls das Bundesarbeitsgericht in der auch von den Parteien in Bezug genommenen Entscheidung von 17. Januar 1996 (4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 10, 34 f., 43) aus, wenn es grundsätzlich in der Beratung in den Sparten Wertpapiere, Kreditgeschäfte, Versicherungen, Bausparen, Sparkassenbriefe, verschiedene Sparformen, normaler Sparverkehr, Festgeld eine Kundenberatung im Sinne der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 BAT-O Sparkassen sieht.

    Ob der Kläger danach der zweiten Prüfung gemäß Anlage 3 zu § 25 BAT bedurft hätte, bedarf danach keiner Entscheidung mehr (offen gelassen: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 42; bejaht in einem Fall mit dem Streitgegenstand Rückzahlung von Fortbildungskosten: BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 44 = NZA 2012, 85, Rn. 36; in diesem Sinne auch: BGH 04. April 2012 - XII ZB 447/11 - Rn. 20) .

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Der tarifliche Unterschied zwischen Servicetätigkeit und Kundenberatung wird deshalb nicht dadurch obsolet, dass die Beklagte verschiedene Mitarbeiter unterschiedlicher Tarifgruppen - auch Servicemitarbeiter - als Kundenberater bezeichnet (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 38) .

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 34) .

    bb) Bei dem Begriff des Kundenberaters handelt es sich aber um eine im Geschäftsbereich der Sparkassen gebräuchliche Tätigkeits- und Funktionsbeschreibung, die aus sich heraus ausgelegt werden kann (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 34; BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35) .

    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Tarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankengeschäfte erstrecken, typische Bereiche sind die Kredit- und Anlageberatung (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35; vgl. auch: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 35 f.) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Der Antrag zu 1 ist als übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. nur: BAG 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203, zu I der Gründe = Rn. 19; BAG 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - NZA-RR 2011, 304, Rn. 15; BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 322 = NZA-RR 2012, 604, Rn. 10) .

    b) Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 8. November 2006 - 4 AZR 620/05 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 304; zu I 2 b aa der Gründe = Rn. 18; BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 322 = NZA-RR 2012, 604, Rn. 14) ist unter Berücksichtigung der Protokollerklärung unter Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen.

    Danach können bei der Ermittlung der Arbeitsvorgänge tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht zusammengefasst werden (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 314, Rn. 16; BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 322 = NZA-RR 2012, 604, Rn. 14) .

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 449/93

    Eingruppierung in der Datenverarbeitung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Das führt aber nicht zu einer Verringerung der Darlegungs- und Beweislast, vielmehr muss der Anspruch stellende Arbeitnehmer die anspruchsbegründeten Tatsachen anhand nachvollziehbarer Erhebungen vortragen (Anschluss an: BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 5, Rn 77-79).(Rn.173).

    Diese Tatsache führt zu keiner Verringerung der Darlegungs- und Beweislast, vielmehr muss der Kläger die anspruchsbegründenden Tatsachen anhand nachvollziehbarer Erhebungen vortragen (vgl. zum Ganzen: BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 5: Rn. 77-79) .

    (2.2) Nach diesen Grundsätzen ist allein die Auflistung und allgemeine Beschreibung von Beratungstätigkeiten nicht genügend, auch wenn es sich um eine genaue Darstellung der Arbeitsaufgaben handelt (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - AP BAT §§ 22, 23 Datenverarbeitung Nr. 5, Rn. 77) .

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin Kasse/Service

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Dabei entspricht die gesamte auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Vergütungsgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 12) .

    Wenn nämlich allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 31; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 17) .

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Ein Anspruch kann sich nur dann aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, wenn der Arbeitgeberin Abweichung von einer tariflichen Regelung selbst gestaltend tätig wird, in dem er Leistungen nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip festlegt (Anschluss an: BAG 09. November 2005 - 4 AZR 304/04, Rn. 44).(Rn.192).

    Eine Gruppenbildung liegt nur vor, wenn die Besserstellung nach mehreren Kriterien vorgenommen wird, die bei allen Begünstigten vorliegen (BAG 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - Rn. 44) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Nach alledem hat der Kläger auch keine geeigneten Anknüpfungspunkte vorgetragen, um dem Landesarbeitsgericht eine Schätzung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu ermöglichen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 25. März 602/13 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 55 = NZA 2015, 1002, Rn. 18 ff.) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Ob der Kläger danach der zweiten Prüfung gemäß Anlage 3 zu § 25 BAT bedurft hätte, bedarf danach keiner Entscheidung mehr (offen gelassen: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 42; bejaht in einem Fall mit dem Streitgegenstand Rückzahlung von Fortbildungskosten: BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 44 = NZA 2012, 85, Rn. 36; in diesem Sinne auch: BGH 04. April 2012 - XII ZB 447/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    aa) Richtig ist zwar, dass sich das erkennende Gericht auf eine pauschale Prüfung beschränken kann, wenn die Parteien selbst von der Erfüllung einer bestimmten, vorausgesetzten Vergütungsgruppe ausgehen (BAG 27. August 2008 - 4 AZR 470/07 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 38, Rn. 18; BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301, Rn. 28) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
    Die entscheidungserheblichen Tatsachen sind von den Parteien dem Gericht vorzutragen, nicht vom Gericht zu ermitteln (BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - AP BGB § 138 Nr. 70 = NZA 2015, 608, Rn. 22; BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - AP SGB IX § 81 Nr. 11 = NZA 2006, 1214, Rn. 24) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04

    Eingruppierung und Nachweisgesetz

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14

    Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 191/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZN 540/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. März 2016 - 7 Sa 509/13 E - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 41/18

    Eingruppierung - Darlegungslast - Tarifvertragsauslegung - selbständige

    Diese Tatsache führt aber zu keiner Verringerung der Darlegungs- und Beweislast (BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 449/93 - Rn. 77 - 79, juris; LAG Sachsen-Anhalt 24. März 2016 - 7 Sa 509/13 E - Rn. 173, juris) .
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